Corona-Virus: Das Ostseebad Binz informiert
Aufgrund der Pandemie-Lage in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland werden die Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 18. April 2021 verlängert. In Mecklenburg-Vorpommern gelten weiterhin besondere Schutzregeln, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. So sind Urlaubsreisen nach M-V derzeit nicht möglich. Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
>> Aktuelle Corona-Lage in Mecklenburg-Vorpommern
>> Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende nach Mecklenburg-Vorpommern
>> Gebiete mit erhöhter COVID-19-Aktivität in Deutschland (täglich aktualisiert vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V)
>> Robert-Koch-Institut: COVID-19-Dashboard mit täglich aktualisierten Fallzahlen
Rechtsgrundlage: Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus (Anti-Corona-VO MV)
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) - Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.03.2021 bis 18.04.2021
Corona-Quarantäneverordnung (2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - 2. SARS-CoV-2-QuarV) - Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.03.2021 bis 18.04.2021
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 18 Ausgegeben in Schwerin am 27. März 2021. Es enthält unter anderem die Verordnung zur Änderung der Pflege und Soziales Corona-VO M-V
Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Regelung von Maßnahmen zur regionalen Lockerung im Zusammenhang mit der Pandemie-Lage (SARS-CoV-2-Virus) - Öffnung von Einzelhandel, kulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Zoos, botanische Gärten und Sportbetrieb (Bekanntmachung vom 07.03.2021)
Übersicht wichtiger Verordnungen und Dokumente der Landesregierung M-V
Wieso werden die Maßnahmen ergriffen?
Grund für die aktuellen Regelungen ist, dass das Gesundheitssystem im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet ist. Die Maßnahme dient damit sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch der Gäste.
Orientierungshilfen für die Tourismusbranche
- Aktuelle Vorgaben für die Strandnutzung 2021
Vor dem Hintergrund, dass die pandemiebedingten Reiseeinschränkungen voraussichtlich noch bis in den Mai 2021 hineinreichen werden, soll die Zeit genutzt werden, um den Strand Binz - Prora großflächig und intensiv zu reinigen. Eine solche Reinigung ist jedoch nur möglich, wenn der Strand weiträumig durch die entsprechenden Maschinen befahren und bearbeitet werden kann. Aus diesem Grund wird die Strandnutzung wie folgt eingeschränkt: Bis zum 29.04.2021 ist das Aufstellen von Strandkörben im gesamten Strandbereich Binz – Prora untersagt.
Sollten aufgrund der aktuellen Pandemielage oder der durchzuführenden Strandarbeiten Änderungen der Strandnutzung notwendig werden oder sich Verschiebungen ergeben, werden die betroffenen Partner umgehend durch die Kurverwaltung Binz informiert. - Was tun im Notfall?
Notfallplan für Unterkunftsanbieter bei Auftreten akuter Atemwegssymptomatik (Verdacht auf COVID-19) bei Gästen [PDF]
"COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?" - Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger zusammengestellt von BZgA und RKI [PDF] - Schutzstandards für die Branche (fortlaufend aktualisiert)
- Lizenzfreie Druckvorlagen für Schilder im Binzer Bucht-Design
>> Händewaschen und Abstand halten (Plakat, Aushang)
>> Abstand halten (Bodenaufkleber)
>> Maskenpflicht (Plakat, Aushang, Aufkleber)
>> Verhalten am Strand (Schilder Strandabgänge)
- Regeln und Rechtsfragen zur Corona-Situation
Deutscher Tourismusverband: FAQs für Gastgeber (Vermietung, Stornierung)
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Coronavirus in Europa: Welche Rechte habe ich auf Reisen?
ADAC: Urlaub trotz Corona: Reisen in Deutschland & Europa
Randnotiz! - Kostenfreie digitale Anwendung für die Gastronomie
Kontaktlos persönliche Daten hinterlegen: DSGVO-konforme Kundendatenspeicherung, digitale Speisekarte, automatisches Vergessen, kostenfrei für alle Gastronomen und deren Gäste
>> Weitere Infos online
Wichtige Kontakte und Informationsstellen
- Corona-Bürgerhotline der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern | Telefon: 0385-588 11 311, Montag bis Freitag 8:00-17:00 Uhr und Samstag bis Sonntag 10:00-14:00 Uhr
- Bürgertelefon des Landkreises Vorpommern-Rügen |Telefon: 03831-357 4950
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit |Telefon: 030-346 465 100, Montag bis Donnerstag 8:00-18:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr
- Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz | >> Rat & Hilfe - Informationen zum Coronavirus
- Gesundheitsamt Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Gesundheit, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Telefon: 03831-357 2301 oder -357 2410, Mail: FD33@lk-vr.de
- Ärzte im Ostseebad Binz
- Fachärztin Dr. med. S. Funk, Binz, Margaretenstraße 14, Tel 038393-40240, Allgemeinmedizin | Neuraltherapie | Akupunktur | Palliativ-Medizin
- Gemeinschaftspraxis Dres. med. M. und S. Tomschin, Binz, Margaretenstraße 14, Tel 038393-2315
. Fachärztin Dr. med. M. Tomschin - Allgemeinmedizin | Naturheilverfahren | Badeärztin | Akupunktur | Neuraltherapie | Chirotherapie
. Facharzt Dr. med. S. Tomschin - Innere Medizin | Ultraschall-Diagnostik | Echokardiografie | Notfallmedizin
- Facharzt Dr. med. U. Mittelbach, Binz, Dünenstraße 32a, Tel 038393-2337, Allgemeinmedizin
- Facharzt Dr. med. T. Wätzold, Binz, Dünenstraße 33d, Tel 038393-32272, Innere Medizin
- Facharzt Dr. med. G. Wulff, Binz, Jasmunder Straße 7, Tel 038393-4900, Chirurgie | spezielle Unfallchirurgie | Durchgangsarzt | Sportmedizin | Stoßwellentherapie
- Bundesgesundheitsministerium
Aktuelle Ausbreitung des Coronavirus weltweit und die Situation in Deutschland
- Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
FAQ-Katalog | Häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung in MV sortiert nach Themenbereichen
Lageberichte zur aktuellen Situation in MV sowie Info zu Landkreisen mit hohen Fallzahlen (Deutschland gesamt) - Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern
- Aktuelle Informationen zu Schutzstandards, Verordnungen, Stornoregelungen, Finanzhilfen, Brancheninfos, FAQ und Hotlines
- Die wichtigesten Fragen und Antworten für Urlauber sowie Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Aktuelle Entwicklungen, z.B. Umgang mit Urlaubern aus inländischen Risikogebieten, FAQ, Rechtsvorschriften u.v.m.
- Informationen zu Hygiene und Infektionsschutz
- Die Krankenkassen-Zentrale (KKZ)
Coronavirus – Die wichtigsten Informationen zu SARS-CoV-2 (Selbsttest, Behördennummern, Prävention, Social Distancing, Fake News erkennen, Häufige Fragen)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Corona-Pandemie: Antworten auf wichtige Alltagsfragen für Verbraucher
- Notruf: 112
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Sich und andere schützen
Handhygiene
- Waschen Sie sich regelmäßig und sorgfältig die Hände, mindestens 20, besser 30 Sekunden lang mit Seife bis zum Handgelenk.
- Vermeiden Sie Händeschütteln und Umarmungen.
- Nutzen Sie Taschentücher nur einmal und entsorgen Sie benutzte Tücher möglichst schnell in einem Mülleimer mit Deckel.
Husten- und Nies-Etikette
- Halten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge(!) vor Mund und Nase, wenn Sie gerade kein Taschentuch zur Hand haben.
- Drehen Sie sich am besten weg, wenn Sie husten oder niesen müssen. Mindestens ein bis zwei Meter Abstand sollten zwischen Ihnen und anderen Personen sein.
- Waschen Sie sich nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände, entweder mit einem Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis oder mit Wasser und Seife.
Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Alltag und im Miteinander
Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(Alle Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen recherchiert und werden regelmäßig aktualisiert. Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr)